In einem aktuellen Antrag im Kreistag fordern wir als SPD eine Erhöhung der laufenden Geldleistungen für die Kindertagespflege.
Begründung:
Die Grundpauschale des Tagespflegeentgelts ist seit 1.1.2015 unverändert. Seit Januar 2020 sind die Lebenshaltungskosten um 16,8% gestiegen, für Energie um 50,5% und für Nahrung, was in der Tagespflege besonders relevant ist, um 31,5% (Stand Juni 2023). Davon entfallen allein 13 Prozentpunkte auf die Zeit seit der Ablehnung höherer Leistungen in der Tagespflege im Jugendhilfeausschuss im Juli 2022. Für selbständige Tagespflegepersonen kommt diese Entwicklung einer wachsenden realen Lohnkürzung gleich.
Immer häufiger greifen Gemeinden zur vergleichsweise unbürokratischen Großtagespflege, wenn sie kurzfristig die Knappheit bei der Kinderbetreuung lindern wollen. Auch Großtagespflegen finanzieren sich über das Tagespflegeentgelt. Zahlen sie nach oder angelehnt an den Tarif des TVöD, steigen die Lohnkosten um 5,5%, während die Einnahmenseite gleich bleibt. Es häufen sich Fälle, in denen Großtagespflegen an die finanzielle Leistungsgrenze kommen. Dieser Entwicklung müssen die Kreisgremien entgegenwirken.